Das US-Außenministerium hat bekannt gegeben, dass Bewerber für sogenannte Nichteinwanderungsvisa (Nonimmigrant Visas, NIV) mit Wirkung zum 6. September 2025 ihre Visumsinterviews in der US-Botschaft oder einem US-Konsulat in ihrem Heimat- oder Wohnsitzstaat absolvieren müssen. Durch diese Änderung wird die langjährige Praxis der Bearbeitung sogenannter Third Country National (TCN)-Anträge beendet, im Rahmen derer Antragsteller ihre Visa auch außerhalb des eigenen Heimat- oder Wohnsitzlandes beantragen konnten.
Als Drittstaatenbearbeitung (engl. Third Country National Processing oder Third Country Stamping) wird das Verfahren bezeichnet, bei dem Antragsteller ihr Visum in einem anderen Land als ihrem Heimat- oder Wohnsitzland beantragen. Dieses Verfahren wurde von Antragstellern beispielsweise genutzt, um lange Wartezeiten in stark nachgefragten Staaten wie Indien oder China zu umgehen.
Diese Neuerung ersetzt alle bisherigen Anweisungen und stellt eine wesentliche Änderung des Verfahrens zur Beantragung von Nichteinwanderungsvisa dar. Antragsteller, die bislang ein Visum in einem Drittstaat beantragen konnten, müssen dies künftig grundsätzlich im Land ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes tun – oder an einer vom DOS bestimmten Auslandsvertretung, wenn im Heimat- und Wohnsitzstaat keine regulären Visadienste zur Verfügung stehen.
Auswirkungen auf US-Arbeitgeber: US-Arbeitgeber sollten internationale Dienstreisen für das kommende Jahr langfristig planen, da Arbeitnehmer in ihren Heimat- und Wohnsitzländern gegebenenfalls mit längeren Wartezeiten für Visa-Termine rechnen müssen. Unternehmen sollten Zeitpläne für Projekte entsprechend anpassen, Notfallpläne vorsehen und mögliche Verzögerungen für den Fall einkalkulieren, dass Mitarbeiter aufgrund längerer Visumsbearbeitungszeiten ihr Heimat- oder Wohnsitzland nicht verlassen können.
Barnes & Thornburg wird die weiteren Veröffentlichungen des US-Außenministeriums fortlaufend beobachten und über Änderungen informieren.
Dieser Artikel sollte nicht als rechtliche Beratung oder rechtliche Stellungnahme zu spezifischen Fakten oder Umständen ausgelegt werden. Der Inhalt dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken, und es wird empfohlen, dass Sie sich bei spezifischen rechtlichen Fragen, die Ihre Situation betreffen, an Ihren eigenen Anwalt wenden.
Kontaktieren Sie für weitere Informationen Timo Rehbock von Barnes & Thornburg unter +1 312-214-4592 oder per E-Mail trehbock@btlaw.com.