Das US-Justizministerium (Department of Justice – „DOJ“) hat die Prüfung von Unternehmen mit verbundenen Unternehmen im Ausland verschärft, die Darlehen im Rahmen des Paycheck Protection Program („PPP“) erhalten haben. Im Fokus stehen dabei Fälle, in denen Unternehmen die Einhaltung der Anforderungen an die Mitarbeiterzahl bescheinigt haben, potenziell aber ohne die einschlägigen Zugehörigkeitsregeln („Affiliation Rules“) ihrer globalen Belegschaft zu berücksichtigen. Dieser Durchsetzungstrend stellt mittlerweile einen wesentlichen Schwerpunkt der Tätigkeit des DOJ dar.
Jüngste Vergleiche zeigen, dass das DOJ Strafzahlungen für falsche Angaben unter dem False Claims Act („FCA“) in Höhe des anderthalb bis zweifachen des Darlehensbetrags durchsetzt.
Qui-tam-Klagen von Whistleblowern, begünstigt durch öffentlich zugängliche PPP-Daten, treiben viele dieser Verfahren voran und erhöhen das Haftungsrisiko zusätzlich.
Die Förderfähigkeit im Rahmen von PPP hing unter anderem von der Anzahl der Mitarbeiter des Antragstellers ab. Nach den Affiliation Rules der Small Business Administration („SBA“) Vorschriften waren Unternehmen verpflichtet, im Rahmen eines Antrags auf ein PPP-Darlehen nicht nur eigene, sondern auch sämtliche Mitarbeiter ihrer verbundenen Unternehmen – sowohl im Inland als auch im Ausland – einzubeziehen.
Dies bedeutet, dass Unternehmen mit verbundenen Unternehmen im Ausland die Mitarbeiterzahlen ihrer US-Niederlassungen mit denen ihrer ausländischen verbundenen Unternehmen zusammenzurechnen hatten, um festzustellen, ob sie die maßgeblichen Schwellenwerte für die Förderfähigkeit als kleines Unternehmen einhalten.
Nach Auffassung der Behörden führt die Nichtberücksichtigung dieser Mitarbeiter zu einer unzutreffenden Darstellung der Unternehmensgröße und damit der Förderfähigkeit. Die Durchsetzungsmaßnahmen des DOJ beruhen auf der Annahme, dass betroffene Unternehmen wissentlich unrichtige Angaben hinsichtlich ihrer Mitarbeiterzahlen gemacht und damit gegen den FCA verstoßen haben.
Für die ersten PPP-Darlehen (3. April bis 8. August 2020) war die Förderfähigkeit grundsätzlich davon abhängig, dass Unternehmen höchstens 500 Mitarbeiter beschäftigten oder die branchenspezifischen Größenstandards der SBA-Vorschriften erfüllten.
Die SBA-Vorschriften stellten jedoch klar, dass Unternehmen bei Anträgen im Zeitraum vom 8. April bis zum 5. Mai 2020 ausschließlich auf in den USA beschäftigte Mitarbeiter abstellen durften und Mitarbeiter ausländischer verbundener Unternehmen unberücksichtigt bleiben konnten. Dieser sogenannte „Safe Harbor“ diente der Überwindung anfänglicher Unsicherheiten.
Für die zweite Tranche von PPP-Darlehen (11. Januar bis 31. Mai 2021) stellten die SBA-Vorschriften hingegen klar, dass sämtliche Mitarbeiter verbundener Unternehmen einzubeziehen sind. Die Förderfähigkeit war in der Regel auf Unternehmen mit höchstens 300 Mitarbeitern beschränkt, wobei es auch hier branchenspezifische Schwellenwerte gab.
In Fällen, in denen das DOJ zu dem Ergebnis gelangt, dass die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren, orientiert sich die Vergleichspraxis regelmäßig an einem Multiplikator von 1,5 bis 2 auf den einfachen Schaden (single damages), der dem erlassenen PPP-Darlehensbetrag entspricht.
In einem aktuellen Fall belief sich der Vergleichsbetrag auf 2,3 Millionen US-Dollar, was etwa dem 1,8-Fachen des Darlehenswertes entsprach. Dies deutet darauf hin, dass das DOJ regelmäßig keine Vergleiche mehr unterhalb eines Multiplikators von 1,5 akzeptiert.
Viele dieser Verfahren gehen auf Qui-tam-Klagen zurück, ein besonderes Verfahren, bei dem Privatpersonen (in der Regel Whistleblower-Kanzleien) im Namen der Regierung Klage wegen bestimmten Verstößen erheben. Solche Whistleblower-Kanzleien nutzen öffentlich verfügbare PPP-Daten, um potenzielle Verstöße zu identifizieren.
Dabei werden insbesondere öffentliche Register, Unternehmensoffenlegungen, und die einsehbaren PPP-Darlehensdaten ausgewertet, um Abweichungen zwischen den erklärten Mitarbeiterzahlen und der tatsächlichen Unternehmensgröße aufzudecken.
Unternehmen mit verbundenen Unternehmen im Ausland stehen daher in besonderem Maße im Fokus solcher Analysen.
In der Praxis kann dies dazu führen, dass Unternehmen parallel sowohl mit einer Untersuchung durch das DOJ als auch mit einer Qui-tam-Klage konfrontiert sind. Diese doppelte Inanspruchnahme erhöht regelmäßig die Komplexität des Verfahrens sowie das finanzielle Risiko, da Vergleiche häufig sowohl staatliche Ansprüche als auch die Ansprüche des Whistleblowers umfassen. Zusätzlich können Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten und Auslagen entstehen.
Unternehmen mit verbundenen Unternehmen im Ausland, die PPP-Darlehen erhalten haben, sollten ihre damaligen Angaben sorgfältig überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der SBA-Vorschriften und die Einbeziehung globaler Mitarbeiterzahlen.
Obwohl das PPP inzwischen ausgelaufen ist, bestehen potenzielle Haftungsrisiken nach dem FCA fort. Es kann daher ratsam sein, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken zu bewerten und zu prüfen, ob eine freiwillige Offenlegung gegenüber dem DOJ angezeigt ist.
Ein proaktiver Umgang mit potenziellen Falschangaben kann dazu beitragen, finanzielle und rufschädigende Risiken zu reduzieren und die Chancen auf eine vorteilhafte Lösung zu verbessern.
Die verschärfte Durchsetzung des DOJ verdeutlicht die erhebliche Bedeutung der Einhaltung der Affiliation Rules. Unternehmen sollten ihre bisherigen Zertifizierungen überprüfen, eine transparente Dokumentation sicherstellen und rechtlichen Rat einholen, um potenzielle rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen zu begrenzen.
Die Informationen stammen von Barnes & Thornburg LLP. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen Herr Timo Rehbock und Herr Tim Van Hal zur Verfügung.
© 2026 Barnes & Thornburg LLP. All Rights Reserved. This page, and all information on it, is proprietary and the property of Barnes & Thornburg LLP. It may not be reproduced, in any form, without the express written consent of Barnes & Thornburg LLP.
This Barnes & Thornburg LLP publication should not be construed as legal advice or legal opinion on any specific facts or circumstances. The contents are intended for general informational purposes only, and you are urged to consult your own lawyer on any specific legal questions you may have concerning your situation.